Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JULIE’S SHINE GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der JULIE’S SHINE GmbH (nachfolgend „Verleiher“) und ihren Kunden (nachfolgend „Einsatzbetrieb“) im Bereich des Personalverleihs. Die AGB gelten ausschliesslich für die Schweiz und sind auf die Beauty-Branche sowie zukünftige erweiterte Branchen anwendbar.
2. Definitionen
2.1. „Verleiher“ bezeichnet die JULIE’S SHINE GmbH, die als Personalverleiher tätig ist.
2.2. „Einsatzbetrieb“ ist das Unternehmen, das temporäre Arbeitskräfte von der JULIE’S SHINE GmbH einsetzt.
2.3. „Mitarbeiter“ sind die verliehenen Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher stehen.
3. Vertragsverhältnis und Geltung des GAV Personalverleih
3.1. Die JULIE’S SHINE GmbH verleiht Personal auf Grundlage des schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie des Gesamtarbeitsvertrags für Personalverleih (GAV Personalverleih).
3.2. Die Arbeitnehmer stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher und werden auf temporärer Basis an Einsatzbetriebe überlassen.
3.3. Festanstellungen erfolgen ausschliesslich durch gesonderte Vereinbarungen.
4. Pflichten des Einsatzbetriebs
4.1. Der Einsatzbetrieb ist verpflichtet, für die Sicherheit und fachgerechte Einweisung der verliehenen Arbeitskräfte zu sorgen.
4.2. Der Einsatzbetrieb stellt notwendige Arbeitsmaterialien und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung.
4.3. Die Arbeitszeit wird vom Einsatzbetrieb gemäss GAV Personalverleih erfasst und bestätigt.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1. Der Einsatzbetrieb übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit und fachgerechte Einweisung der verliehenen Arbeitskräfte.
5.2. Die JULIE’S SHINE GmbH haftet nicht für Schäden, die durch das verliehene Personal verursacht werden. Der Einsatzbetrieb ist verpflichtet, eine geeignete Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
5.3. Die JULIE’S SHINE GmbH haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer Auswahl- und Sorgfaltspflichten entstehen.
6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung entweder auf Stunden- oder Tagesbasis.
6.2. Die Preise richten sich nach den Vorgaben des GAV Personalverleih und können je nach Einsatzgebiet variieren.
6.3. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit richten sich nach den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben des GAV Personalverleih.
6.4. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
6.5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss OR geltend gemacht.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1. Die JULIE’S SHINE GmbH gibt personenbezogene Daten nur dann an Einsatzbetriebe weiter, wenn dies für die Vermittlung oder den Einsatz erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
7.2. Einsatzbetriebe sind verpflichtet, erhaltene Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
7.3. Der Einsatzbetrieb verpflichtet sich, die von der JULIE’S SHINE GmbH vermittelten Mitarbeiter nicht ohne Rücksprache direkt anzustellen.
7.4. Die Datenschutzrichtlinien der JULIE’S SHINE GmbH sind auf der Website (www.juliesshine.ch) einsehbar.
8. Ausfall von Personal und Krankheit
8.1. Im Falle einer Arbeitsverhinderung des verliehenen Personals wird der Verleiher den Einsatzbetrieb schnellstmöglich informieren und sich um Ersatz bemühen.
8.2. Eine Garantie für Ersatzpersonal besteht nicht.
8.3. Der Einsatzbetrieb hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütungsausfall für den Zeitraum, in dem das Personal nicht zur Verfügung steht.
8.4. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den Bestimmungen des GAV Personalverleih.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart und richtet sich nach den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Einsatzes.
9.2. Kündigungsfristen richten sich nach den Vorgaben des GAV Personalverleih.
9.3. Die JULIE’S SHINE GmbH behält sich das Recht vor, Einsätze jederzeit aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern, Schweiz.
Luzern, [Datum]
JULIE’S SHINE GmbH
